top of page

Stichtag 1. Juli 2027: Die neue Transparenzpflicht für Fleisch in der Gastronomie

  • Autorenbild: Markus van KochWerk
    Markus van KochWerk
  • 31. März
  • 3 Min. Lesezeit

In der Gastronomie steht eine der bedeutendsten rechtlichen Änderungen der letzten Jahre bevor. Was bisher im Supermarkt durch Haltungskennzeichnungen gelernt ist, wird nun auch für uns Wirte zur Pflicht. Als Ihr Berater ist es mir wichtig, Sie frühzeitig auf diese Entwicklung vorzubereiten, damit Sie rechtssicher und wirtschaftlich stabil bleiben.


Die gesetzliche Grundlage


Der Deutsche Bundestag hat die Ausweitung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (TierHaltKennzG) beschlossen. Mit der Veröffentlichung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes vom 9. Februar 2026 wurde der Zeitplan finalisiert:


  • Ab dem 1. Juli 2027 sind Gaststätten, Restaurants und die gesamte Außer-Haus-Verpflegung dazu verpflichtet, die Haltungsform des verwendeten Fleisches (beginnend mit Schweinefleisch) für den Gast sichtbar zu kennzeichnen.

  • Das Ziel: Der Gast soll beim Blick in die Speisekarte oder auf einen Aushang sofort erkennen, wie das Tier gehalten wurde (Stall, Stall+Platz, Frischluftstall, Auslauf/Weide oder Bio).


Warum betrifft uns das schon heute?


Auch wenn die "harte" Kennzeichnungspflicht mit den offiziellen Logos erst zum 1. Juli 2027 greift, steht jeder Gastronom bereits jetzt unter der Beobachtung der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Diese untersagt jegliche Irreführung über die Herkunft oder Qualität.

Wer heute mit „Fleisch aus der Region“ wirbt, aber Ware aus industrieller Massenproduktion (vielleicht sogar aus dem Ausland) bezieht, bewegt sich rechtlich auf dünnem Eis. Der Gast von heute ist sensibilisiert und fragt kritischer nach als je zuvor.


Meine Ratschläge für Ihren Betrieb:


  1. Lieferanten-Check jetzt durchführen: Verlassen Sie sich nicht nur auf das Kennzeichen am LKW Ihres Großhändlers. Prüfen Sie die Lieferscheine und Zertifikate: Woher stammt das Tier wirklich? Welche Haltungsstufe wird bedient?

  2. Echte Regionalität als Anker: Nutzen Sie die Zeit bis 1. Juli 2027, um feste Partnerschaften mit Metzgern und Bauern vor Ort zu festigen. Wer nachweislich regional und tierwohlgerecht einkauft, muss die kommende Kennzeichnungspflicht nicht fürchten, sondern kann sie als Qualitätsmerkmal nutzen.

  3. Kalkulation anpassen: Qualität und Transparenz haben ihren Preis. Ich helfe Ihnen dabei, Ihre Speisekarte so zu kalkulieren, dass ehrliches Fleisch aus guter Haltung nicht Ihren Gewinn frisst, sondern Ihre Gäste überzeugt, einen fairen Preis für ein ehrliches Produkt zu zahlen.

  4. Keine Angst vor der Umstellung: Wir nutzen diesen gesetzlichen Impuls, um „neuen Schwung“ in Ihr Konzept zu bringen. Eine ehrliche Karte ist der beste Schutz gegen Abmahnungen und der stärkste Magnet für treue Gäste.


Fazit: Der 1. Juli 2027 ist kein Datum, vor dem man erschrecken muss – wenn man vorbereitet ist. Lassen Sie uns gemeinsam sicherstellen, dass Ihr Betrieb rechtssicher aufgestellt ist und Sie die kommenden Vorgaben als Wettbewerbsvorteil nutzen.


Der Fahrplan zur neuen Kennzeichnung: Die 5 Haltungsstufen im Überblick


Damit Sie Ihren Betrieb rechtssicher auf den Stichtag 1. Juli 2027 vorbereiten können, ist es wichtig, die fünf gesetzlichen Haltungsstufen zu kennen. Diese definieren künftig, wie transparent Sie die Herkunft Ihres Schweinefleisches gegenüber dem Gast ausweisen müssen. Hier ist die offizielle Einteilung, die wir gemeinsam in Ihre neue Kalkulation und Speisekarte einfließen lassen:


Stufe 1 – Stall: Dies entspricht der konventionellen Haltung nach den gesetzlichen Mindestvorgaben. Es ist der aktuelle Standard der Massenproduktion, den wir in der Region oft über den klassischen Großhandel beziehen.

Stufe 2 – Stall+Platz: Hier haben die Tiere mindestens 12,5 % mehr Platz als gesetzlich vorgeschrieben. Zudem muss der Stall strukturiert sein, zum Beispiel durch verschiedene Bodenbeläge oder Trennwände, um das Tierwohl zu steigern.

Stufe 3 – Frischluftstall: Bei dieser Stufe haben die Tiere im Stall direkten Kontakt zum Außenklima. Das wird zum Beispiel durch offene Stallwände oder spezielle Außenklimabereiche erreicht, sodass die Tiere Wind und Wetter spüren können.

Stufe 4 – Auslauf/Weide: Das Tier hat bei dieser Stufe ganztägig Zugang zu einem Außengelände oder wird komplett im Freien auf der Weide gehalten. Das ist oft das Qualitätsmerkmal, das wir bei unseren kleinen, regionalen Metzgern und Bauern hier im Landkreis noch finden.

Stufe 5 – Bio: Diese Stufe entspricht den strengen Anforderungen der EU-Öko-Verordnung. Sie bietet den Tieren den meisten Platz, ökologisches Futter und die höchsten Standards beim Tierwohl.

Kommentare


bottom of page